Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft, umgangssprachlich auch „Homo-Ehe“ genannt, erhält durch das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) aus dem Jahr 2001 seine legislative Grundlage. Es ermöglicht zwei Personen des gleichen Geschlechts, eine eheähnliche Verbindung einzugehen und ist neben der Adoption die einzige Möglichkeit, der Lebenspartnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist der Ehe rechtlich nicht gleichgestellt, was insbesondere durch Unterschiede im Adoptionsrecht deutlich wird. Kritiker bemerken daher, dass eine eine solche Regelung nicht mit dem Antidiskriminierungsgesetz vereinbar ist.