Das Kindergeld ist eine staatliche Transferleistung durch die Familien finanziell entlastet werden. Die Ursprünge des Kindergelds liegen im Nationalsozialismus. Mitte der dreißiger Jahre erließ das NS-Regime mit der „Kinderbeihilfe“ für „arische“ Familien eine einmalige Kinderbeihilfe, welche ab 1936 monatlich ausgezahlt wurde. Die Höhe des Kindergelds ist heute abhänhig von der Anzahl der Kinder. Erziehungsberechtigte die in Deutschland wohnen, erhalten für die ersten zwei Kinder einen monatlichen Betrag in Höhe von 190€. Für das dritte Kind bekommen die Eltern 196€ und für alle weiteren 221€. Das Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Sofern das Kind zur Schule geht, studiert, oder eine Ausbildung absolviert, besteht Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.